Aufnahmeablauf
Personen, die sich nach dem Informationsgespräch entscheiden, sich im GPZE um einen Rehabilitationsplatz zu bewerben, müssen beim örtlich zuständigen Amt für Grundsicherung einen Antrag einreichen. Zu diesem Antrag gehört auch ein Sozialbericht sowie ein aktueller Arztbericht in einem verschlossenen Umschlag, damit er verschlossen an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden kann. Sozialbericht und Arztbericht werden in der Regel vom Krankenhaus erstellt. Zu klären ist, welcher Kostenträger für eine Rehabilitationsmaßnahme des Bewerbers vorrangig zuständig ist (Behörde für Soziales oder Krankenkasse / RPK), weil davon abhängig ist, welche Rehabilitationseinrichtung in Frage kommt.
Wenn der Arzt- und Sozialbericht vorliegen und eine mündliche Einschätzung des Kostenträgers vorliegt, vereinbaren wir mit den Bewerbern ein Aufnahmegespräch, das etwa 50 Minuten dauert. Dieses Gespräch wird von einem Mitarbeiter der Therapiegruppen und Frau Schuler geführt. Es dient dazu, ein genaueres Bild vom Hilfebedarf des Bewerbers zu gewinnen sowie einen Eindruck von seinem Lebenslauf und seiner psychischen Erkrankung zu erhalten. Andererseits kann der Bewerber seine Fragen klären und für sich überprüfen, ob er von dem Rehabilitationsangebot des GPZE profitieren könnte.
Dieses Gespräch wird protokolliert und zusammen mit dem Arzt- und Sozialbericht im Aufnahmeausschuß des GPZE vorgestellt, wo über die Aufnahme entschieden wird. Die Mitglieder des Aufnahmeausschusses unterliegen wie alle Mitarbeiter der Schweigepflicht. Der Ausschuß setzt sich zusammen aus Mitarbeitern der verschiedenen Einrichtungsteile und Frau Schuler. Für die Entscheidung sind die Aufnahmevoraussetzungen maßgebend.
Der Bewerber wird über die Entscheidung des Ausschusses zeitnah informiert.
Die Wartezeit von einem positiven Aufnahmeentscheid bis zur tatsächlichen Aufnahme hängt davon ab, wann ein Rehabilitationsplatz frei wird. Die Wartezeiten sind unterschiedlich lang. (Siehe auch: Freie Plätze)
