Aufnahmevoraussetzungen
- Die Entscheidung eines Bewerbers für das GPZE sollte weitgehend freiwillig erfolgen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass allein das Drängen von Angehörigen oder des Krankenhauspersonals ohne Eigenmotivation des Bewerbers, keine hinreichende Basis bietet, um von unserem Rehabilitationsangebot zu profitieren.
- Da das Rehabilitationsangebot des GPZE im Rahmen einer therapeutischen Gruppe stattfindet, können Bewerber unserem Angebot nur für sich nutzen, wenn sie Anschluss an die therapeutische Gruppe und die Abläufe des Therapiealltags finden. Daher erwarten wir von Klienten, dass sie sich im ersten halben Jahr auf die Rehabilitationsmaßnahme im GPZE konzentrieren und nicht parallel einer Arbeit oder Ausbildung außerhalb des GPZE nachgehen.
- Wie in jeder menschlichen Gemeinschaft ist das Leben in der therapeutischen Gruppe auch von zwischenmenschlichen Konflikten begleitet. Im geschützten Rahmen des GPZE besteht die Möglichkeit, solche Konflikte zu bearbeiten und daran zu wachsen. Daher sollte jeder Bewerber zumindest signalisieren können, dass er eine gewisse Fähigkeit erlernen möchte, Konflikte angemessen zu lösen und Kompromisse zu schließen.
- Bewerber sollten ein Mindestmaß an Bereitschaft mitbringen, über die Gründe und die Folgen sowie die Bedeutung ihrer psychischen Erkrankung und deren Symptome nachzudenken. Bei völlig fehlender Krankheitseinsicht wie auch bei zu starker geistiger Minderbegabung finden die therapeutischen Angebote keinen wirksamen Ansatzpunkt.
- Die therapeutische Gruppe muss den Klienten einen gewissen Schutz, ein gewisses Maß an Vertrauen und Zuverlässigkeit bieten, damit sie ein Ort der Genesung und des Lernens sein kann. Dieses Milieu kann nicht aufrechterhalten werden, wenn sich Klienten z. B. chronisch antisozial verhalten oder sich in akuten suizidalen Krisen befinden oder auch, wenn die psychiatrischen Störungsbilder in einer Gruppe nicht zusammenpassen. Bei Aufnahmeentscheidungen werden diese Aspekte berücksichtigt.
- Wir erwarten, dass Patienten die von ihren Nervenärzten verschriebenen Medikamente zur Behandlung ihrer psychischen Erkrankung, einnehmen.
Ausschlusskriterien
- Eine akute Suchtmittelproblematik mit aktuellem Suchtmittelgebrauch
(Aufnahmebedingung für Patienten mit der Diagnose Psychose und Sucht ist eine dreimonatige Abstinenzzeit) - Schwere Körperbehinderungen (wegen der hierfür ungeeigneten baulichen Bedingungen im GPZE)
- Schwere hirnorganische Erkrankungen
- Akute Suizidalität
- Akute psychotische Dekompensation
