Bundesgerichtsurteil zu Zwangsfixierungen zwingt Hamburg zur Gesetzesüberarbeitung
Vorstand der HGSP führt Gespräche mit der Gesundheitsbehörde und fordert einen Psychiatriereferenten und Psychiatriebeirat für Hamburg
In einem Gespräch, das der Vorstand der HGSP im Sommer mit der Staatsrätin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) gemeinsam mit Vertretern des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. Hamburg (LPE) und des Landesverbands Angehöriger psychisch Kranker Hamburg e.V. (LApK) führte, wurde über verschiedenen Themen gesprochen.
Die Vertreter der Verbände wollten erfahren, warum bisher die im Krankenhausplan aufgeführten Soteria Betten in den Hamburger Krankenhäusern nicht umgesetzt wurden. „Das liegt in der Verantwortung der Kliniken. Die BGV hat mit der Aufnahme in den Krankenhausplan ihren Beitrag zu dem Projekt geleistet“, so Herr Lengenfeldt von der BGV. Die BGV informierte zudem über die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund des Bundesgerichtsurteils zu Zwangsfixierungen (keine Fixierungen, die länger als 30 Minuten dauern ohne richterlichen Beschluss). In diesem Zusammenhang werden Änderungen des „Hamburgischen Gesetzesüber Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (HmbPsychKG) vorbereitet. Die HGSP, LPE und LApK fordern in diesem Zusammenhang eine Reform des HmbPsychKG und die gesetzliche Etablierung eines Psychiatriebeirates und die Berufung eines Psychiatriereferenten in Hamburg. Vorbild könnte das Bremer PsychKG sein. Weitere Informationen:
Eppendorfer - Zeitung für Psychiatrie und Soziales