Sie können sich an die Mitarbeiter_innen der jeweiligen Standorte wenden, um sich über Aufnahmebedingungen und -abläufe zu informieren. Hierzu beraten wir Sie gerne vor Ort.
Für die Aufnahme in Wohnhaus, die Tagesstätte oder die ambulante Einzelbetreuung ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zu stellen. In der Regel benötigen wir aktuelle Arzt- und Sozialberichte sowei weitere Unterlagen.
Für die Tagesstätte ist es Voraussetzung, dass Sie über eine eigene Wohnung oder Wohnmöglichkeit verfügen.
Menschen mit einer akuten oder im Vordergrund stehenden Suchtproblematik, schweren hirnorganischen Störungen oder Anfallsleiden können nicht betreut werden. Der Standort Hochallee ist nicht barrierefrei.
Die Zentrale Aufnahme ist dienstags bis freitags besetzt. Um einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch am Standort Hochallee zu vereinbaren rufen Sie an diesen Tagen an. Alternativ können Sie auch unsere Offene Sprechstunde aufsuchen.