Sie können sich an die Mitarbeiter_innen der jeweiligen Standorte wenden, um sich über Aufnahmebedingungen und -abläufe zu informieren. Hierzu beraten wir Sie gerne vor Ort.
Für die Aufnahme in Wohnhaus, die Tagesstätte oder die ambulante Einzelbetreuung ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zu stellen. In der Regel benötigen wir aktuelle Arzt- und Sozialberichte sowei weitere Unterlagen.
Für die Angebote in der Hochallee ist es notwendig, dass Sie zunächst in die Aufnahmesprechstunde kommen. Für die Tagesstätte ist es Voraussetzung, dass Sie über eine eigene Wohnung oder Wohnmöglichkeit verfügen.
Menschen mit einer akuten oder im Vordergrund stehenden Suchtproblematik, schweren hirnorganischen Störungen oder Anfallsleiden können nicht betreut werden. Der Standort Hochallee ist nicht barrierefrei.